Nächste Einreichfristen für grenzüberschreitende Projekte
People to People-Projekte (= Begegnungsmaßnahmen bis 5.000 € Gesamtkosten):
Einreichfrist: 30.09.2023 EUREGIO-Entscheidungsgremium: Ende Dezember 2023
Kleinprojekte (bis 35.000 € Gesamtkosten) und Mittelprojekte (bis 100.000 € Gesamtkosten):
Einreichfrist: 31.05.2023 EUREGIO-Entscheidungsgremium: Ende September 2023
Großprojekte (Gesamtkosten über 35.000 € und nicht EUREGIO-Strategie bzw. INTERREG-Priorität 4):
Einreichfrist: 31.10.2023. Begleitausschuss: 20.-21.03.2024
Projekte können mit einer Förderquote bis zu 75 % aus dem Förderprogramm INTERREG Bayern-Österreich 2021-2027 unterstützt werden. Für die Antragstellung sind mindestens ein bayerischer und ein Salzburger Projektpartner erforderlich. Thematisch sollen die Klein- und Mittelprojekte in einen der drei Schwerpunktbereiche der EUREGIO-Grenzraumstrategie passen:
- "Klimaneutralität durch Kreislaufwirtschaft auf kommunaler und regionaler Ebene"
- "Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Vernetzung im Konnex eines grenzüberschreitenden (Aus)Bildungsangebotes"
- "Vernetzter, nachhaltiger Tourismus".
Bei der Beantragung einer Begegnungsmaßnahme im Rahmen eines People to People-Projekts entfällt die thematische Begrenzung. Klein- und Mittelprojekte sind über das elektronische System JEMS zu beantragen, People to People-Projekte mit einem herkömmlichen Word-Formular.
People to People-, Klein- und Mittelprojekte können laufend bei der EUREGIO eingereicht werden, werden aber nur zu den o.g. Einreichfristen geprüft. Das grenzüberschreitend besetzte EUREGIO-Entscheidungsgremium entscheidet dann über die Genehmigung der eingereichten Projekte.
Das Team der EUREGIO-Geschäftsstelle unterstützt und berät Sie gerne von der Projektidee bis zur Abrechnung des Projekts.