People to People-Projekte - bis 5.000 € Gesamtkosten
Für die neue INTERREG-Förderperiode 2021-2027 hat die EUREGIO für ihren Raum eine Grenzraumstrategie5.86 MB erarbeitet.
Die EUREGIO-Grenzraumstrategie setzt inhaltlich für die kommenden Jahre drei thematische Schwerpunkte für die Zusammenarbeit in ihrem Gebiet:
- Klimaneutralität durch Kreislaufwirtschaft auf kommunaler und regionaler Ebene
- Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Vernetzung im Konnex eines grenzüberschreitenden (Aus)Bildungsangebotes
- Vernetzter, nachhaltiger Tourismus
Insbesondere in diesen Schwerpunktbereichen können grenzüberschreitende Kleinprojekte (bis 35.000 € Gesamtkosten) und Mittelprojekte (bis 100.000 € Gesamtkosten) über die EUREGIO mit Mitteln aus dem INTERREG-Programm Bayern/Österreich gefördert werden. Dazu erhält die EUREGIO ein Rahmenbudget aus dem INTERREG-Programm.
Zudem besteht die Möglichkeit, ohne thematische Begrenzung sog. People to People-Projekte (= Begegnungsprojekte, bis 5.000 € Gesamtkosten) ebenfalls zur Förderung über INTERREG zu beantragen.
Genehmigung der People to People-, Klein- und Mittelprojekte: EUREGIO-Entscheidungsgremium
Einreichfrist
People to People-Projekte können laufend eingereicht werden. Die nächste Einreichfrist für People to People-Projekte läuft bis 30. September 2023, das EUREGIO-Entscheidungsgremium findet im Dezember 2023 statt.
Wichtige Informationen zur Einreichung von People to People-Projekten:
- Leitfaden zur Budgetierung und Anerkennung von Kosten in Projekten mit Gesamtkosten bis zu 35.000 €1.17 MB
- Projektselektionskriterien
Auszufüllende Formulare (Einreichung bei EUREGIO per Post oder persönlich):
- Antragsformular People-to-People-Projekte315 KB
- bei Kofinanzierungen: Vorlage Kofinazierungserklärung268 KB -> externe nationale Kofinanzierungsmittel
- bei de-minimis Förderung: Erklärung zu beantragten/erhaltenen De-minimis-Förderungen273 KB -> bei Tätigkeiten im Projekt, die als "staatliche Beihilfen" eingeschätzt werden
Ergänzende Anhänge:
- Plausibilisierungsunterlagen für Kostenplan & Meilensteine
- Rechtsstatus der jeweiligen Organisationen -> ALLE Partner; Ausnahme: Hochschulen & Gebietskörperschaften
- bei privaten Träger (mehrheitlich privat finanziert): Jahresabschluss/Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung der letzten beiden vorliegenden Jahre -> ALLE Partner, die Kosten abrechnen
- bei Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung: Bestätigung, dass keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt durch Steuerberater, Finanzamt bzw. interne Finanzabteilung -> ALLE Partner, die Kosten abrechnen
- bei erforderlichen behördlichen Genehmigung: Status der behördlichen Genehmigungen
Von der Projektidee bis zur -abrechnung beraten, unterstützen und begleiten Sie gerne:
Steffen Rubach | T: +49/8654/772108 | E: s.rubach(at)euregio-salzburg.eu |
Sarah Reiter | T: +49/8654/772110 | E: s.reiter(at)euregio-salzburg.eu |
Andrea Folie | T: +49/8654/772107 | E: a.folie(at)euregio-salzburg.eu |
Stefanie Thim | T: +49/8654/772109 | E: s.thim(at)euregio-salzburg.eu |