Kleinprojekte - bis 35.000 € Gesamtkosten
Für die neue INTERREG-Förderperiode 2021-2027 hat die EUREGIO für ihren Raum eine Grenzraumstrategie5.87 MB erarbeitet.
Die EUREGIO-Grenzraumstrategie setzt inhaltlich für die kommenden Jahre drei thematische Schwerpunkte für die Zusammenarbeit in ihrem Gebiet:
- Klimaneutralität durch Kreislaufwirtschaft auf kommunaler und regionaler Ebene
- Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Vernetzung im Konnex eines grenzüberschreitenden (Aus)Bildungsangebotes
- Vernetzter, nachhaltiger Tourismus
Insbesondere in diesen Schwerpunktbereichen können grenzüberschreitende Klein- (bis 35.000 € Gesamtkosten) und Mittelprojekte (bis 100.000 € Gesamtkosten) über die EUREGIO mit Mitteln aus dem INTERREG-Programm Bayern/Österreich gefördert werden. Dazu erhält die EUREGIO ein Rahmenbudget aus dem INTERREG-Programm.
Zudem besteht die Möglichkeit, ohne thematische Begrenzung sog. people to people-Projekte (= Begegnungsprojekte, bis 5.000 € Gesamtkosten) ebenfalls zur Förderung über INTERREG zu beantragen.
Genehmigung der people to people-, Klein- und Mittelprojekte: EUREGIO-Entscheidungsgremium
Einreichfrist
Kleinprojekte können laufend eingereicht werden. Die nächste Einreichfrist für Kleinprojekte läuft bis 28. Februar 2026. Eine weitere Einreichfrist für Kleinprojekte läuft bis 30. November 2026.
Wichtige Informationen zur Einreichung von Kleinprojekten:
- Leitfaden zur Budgetierung und Anerkennung von Kosten in Projekten mit Gesamtkosten bis zu 35.000 €1.23 MB
- JEMS Leitfaden zur Antragstellung Kleinprojekte2.94 MB
- Projektselektionskriterien
- Indikatorenhandbuch
Formulare zur Einreichung über das elektronische Monitoring-System (JEMS):
- MUSTER Antragsformular Kleinprojekte314 KB (konkrete Antragstellung in JEMS)
- Beiblatt B 1.7 Kostenplan & Meilensteine71 KB
- Beiblatt C 1.1 Themenschwerpunkte & Indikatoren EUREGIO968 KB
- bei Kofinanzierungen: Vorlage Kofinazierungserklärung273 KB -> externe nationale Kofinanzierungsmittel
- bei Personalkosten Kopie der Arbeitsverträge und Nachweis zur Anmeldung bei der Sozialversicherung bei bereits angestelltem Personal
- Bei Förderung nach AGVO: unterzeichnete Vorlage Selbsterklärung zur Förderung auf Basis der AGVO32 KB -> ALLE Partner die Kosten abrechnen für mögliche Tätigkeiten im Projekt, die als "staatliche Beihilfen" eingeschätzt werden
- bei de-minimis Förderung: Erklärung zu beantragten/erhaltenen De-minimis-Förderungen273 KB -> bei Tätigkeiten im Projekt, die als "staatliche Beihilfen" eingeschätzt werden
Ergänzende Anhänge:
- Plausibilisierungsunterlagen für Kostenplan & Meilensteine
- Rechtsstatus der jeweiligen Organisationen -> ALLE Partner; Ausnahme: Hochschulen & Gebietskörperschaften
- bei privaten Träger (mehrheitlich privat finanziert): Jahresabschluss/Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung der letzten beiden vorliegenden Jahre -> ALLE Partner, die Kosten abrechnen
- bei Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung: Bestätigung, dass keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt durch Steuerberater, Finanzamt bzw. interne Finanzabteilung -> ALLE Partner, die Kosten abrechnen
- bei erforderlichen behördlichen Genehmigung: Status der behördlichen Genehmigungen
Von der Projektidee bis zur -abrechnung beraten, unterstützen und begleiten Sie gerne:
| Steffen Rubach | T: +49/8654/772108 | E: s.rubach(at)euregio-salzburg.eu |
| Andrea Folie | T: +49/8654/772107 | E: a.folie(at)euregio-salzburg.eu |
| Heidi Steiner | T: +49/8654/772109 | E: h.steiner(at)euregio-salzburg.eu |
| Sarah Reiter | T: +49/8654/772110 | E: s.reiter(at)euregio-salzburg.eu |