Projektgenehmigungen im INTERREG VI-A Bayern-Österreich 2021-2027 für grenzüberschreitende Initiativen

Zum 4. Mal tagte der Begleitausschuss als beschlussfassendes Gremium im INTERREG VI-A Bayern–Österreich Programm 2021-2027 von 20.-21. März 2024. Dieses Mal trafen sich die Mitglieder in Bischofswiesen bei Berchtesgaden in Bayern, um über 13 eingereichte grenzüberschreitende Projektinitiativen zu entscheiden und weitere Tagesordnungspunkte zu diskutieren. Insgesamt 10 Projektanträge in den Spezifischen Zielen 1, 2, 3, 5 und 7, mit einem Fördervolumen von rund ~5,8 Mio. € EFRE wurden vom Begleitausschuss genehmigt und können nun in die Umsetzung starten.

Durch die dritte Genehmigungsrunde liegt die Ausschöpfung der Programmmittel in etwa bei 59 %. Es stehen in allen Spezifischen Zielen noch ausreichend Mittel für Projektgenehmigungen zur Verfügung: insbesondere im SZ 4, wo Schutz, Verbesserung und Erneuerung der Biodiversität im Programmraum im Mittelpunkt stehen, sowie auch im SZ 7, wo das aus europäischer Sicht sehr wichtige Thema der Border Obstacles für unseren Programmraum durch programmseitige Aktivitäten unterstützt wird, um Akteure zu spezifischen Themen der Grenzhindernisse zusammen zu bringen. Zur Beschlussfassung von Projekten im Januar 2025 endet die nächste Einreichfrist mit 15.07.2024. Bei Interesse stehen insbesondere die Regionalen Koordinierungsstellen als erste Ansprechpersonen zur Verfügung. Gerne können Sie auch die Programmverwaltung kontaktieren.

Begleitausschuss Bischofswiesen 20.03.24 Quelle: GS Interreg BY-AT
Die TeilnehmerInnen des Begleitausschusses am 20./21.03.2024 in Bischofswiesen. Foto: GS INTERREG BY-AT

 

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