Einreichfrist bei der EUREGIO für grenzüberschreitende Projekte gestartet
Ab sofort können im laufenden EU-Programm INTERREG grenzüberschreitende Mittelprojekte bis zu 100.000 € Gesamtkosten, Kleinprojekte bis zu 35.000 € Gesamtkosten und people to people-Projekte (= Begegnungsmaßnahmen) bis zu 5.000 € Gesamtkosten bei der EUREGIO Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein zur Genehmigung eingereicht werden.
Die aktuelle Einreichfrist für People-to-People-, Klein- und Mittelprojekte endet am 30. September 2022.
Genehmigte Projekte werden mit einer Förderquote von 75 % aus dem Förderprogramm INTERREG Bayern-Österreich 2021-2027 unterstützt. Für die Antragstellung sind mindestens ein bayerischer und ein Salzburger Projektpartner erforderlich. Thematisch sollen die Klein- und Mittelprojekte in die Schwerpunktbereiche der EUREGIO-Grenzraumstrategie passen. Die von der EUREGIO ausgearbeitete Grenzraumstrategie setzt inhaltlich für die kommenden Jahre drei thematische Schwerpunkte für die Zusammenarbeit in ihrem Gebiet: „Klimaneutralität“, „Stärkung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsstandortes“ und „Vernetzter, nachhaltiger Tourismus“. Bei der Beantragung einer Begegnungsmaßnahme im Rahmen eines people to people-Projektes entfällt die thematische Begrenzung. Klein- und Mittelprojekte sind über das elektronische System JEMS zu beantragen, people to people-Projekte mit einem herkömmlichen Word-Formular.
Die erste Einreichfrist endet am 30.09.2022. Ein grenzüberschreitend besetztes EUREGIO-Gremium entscheidet am 05.12.2022 über die Genehmigung der eingereichten Projekte. Das Team der EUREGIO-Geschäftsstelle unterstützt und berät Sie gerne von der Projektidee bis zur Abrechnung des Projekts.
Weitere Informationen sowie auch links und downloads zu den Antragsformularen