Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Einreisebestimmungen
- Einreise nach Bayern
Es gilt eine generelle Nachweispflicht. Die bedeutet, dass Personen ab 6 Jahren grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis oder einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen müssen. Der Test (PCR-Test oder Antigen-Test) darf maximal 48 Stunden zurückliegen. Die generelle Nachweispflicht gilt unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat. Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eine spezielle Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht zu beachten.
Eine Ausnahme von der Anmelde- und Quarantänepflicht gibt es für den Kleinen Grenzverkehr: Arbeitnehmer/innen und Personen, die von Österreich nach Bayern einreisen und sich weniger als 24 Stunden in Bayern aufhalten, sind von der Anmelde- und Quarantänepflicht befreit. Das gleiche gilt für die Wiedereinreise nach Bayern von Arbeitnehmer/innen und Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Österreich aufgehalten haben.
Einreise nach Deutschland
Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete
Einreiseanmeldung
Antworten auf häufig gestellte Fragen -
Einreise nach Österreich
Bei der Einreise nach Österreich gilt keine Nachweis-, Registrierungs- oder Quarantänepflicht mehr.
Für Einreisende aus Virusvariantengebiete und -staaten gilt die 3-G-Regel, es ist eine Registrierung vorzunehmen und eine zehntägige Quarantäne anzutreten.
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Infos vom Land Salzburg zum Grenzverkehr und Pendler/innen-Verkehr
- Informationen über COVID-19-Bestimmungen für Reisen innerhalb der EU
Hotlines / Bürger/innen-Telefon / regionale Infos zu Corona-Fragen
- Hotline der Bayerischen Staatsregierung: +49 89 122220 oder Mail: direkt(at)bayern.de
- Infos Land Salzburg
- Infos Landkreis Berchtesgadener Land
- Bürger/innen-Telefon Landkreis Traunstein: +49 861 58-411, Erreichbarkeit: zu den gängigen Öffnungszeiten, auch am Wochenende // Infos Landkreis Traunstein