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ein Überblick

696         Dem hl. Rupert wird vom baierischen Herzog Theodor die "Stadt" Salzburg geschenkt. Damit beginnt der Wiederaufbau
              auf Resten des römischen Juvavum.

739         Durch den hl. Bonifatius wird das baierische Kirchenwesen in 4 Sprengel eingeteilt:
              Regensburg, Freising, Passau, Salzburg.

746 (ca.) Der baierische Herzog Odilo betraut den Iroschotten Virgil mit der Leitung der Diözese Salzburg. Dieser baut 
              den ersten Dom auf römischen Ruinen und weiht ihn 774 ein.

788         Tassilo III. wird als Bayernherzog abgesetzt und ins Kloster verbannt.

798         Der Salzburger Bischof Arno, er war gebürtiger Baier, wird auf Betreiben Kaiser Karls d. Großen von Papst Leo III. 
              zum Erzbischof und Metropoliten der gesamten baierischen Kirchenprovinz ernannt.

Im 14. Jhd. Landrechtliche Lösung des Erzbistums Salzburg vom Herzogtum Bayern

1325       1. Landeshauptmann

1403       Bezeichnung: "Land des Erzbistums Salzburg" - aus dem heutigen bayerischen Gebiet gehörte der "Rupertiwinkel"
              zu Salzburg. Schon 1254 war die Grafschaft der Grafen von Lebenau (bei Laufen), also der Großteil des
              Rupertiwinkels zu Salzburg gekommen.

1803       Säkularisierung des Erzstiftes Salzburg. Salzburg wird Kurfürstentum unter Ferdinand v. der Toskana. 
              Berchtesgaden wird Salzburg zugeschlagen.

1806       Erster Anschluss Salzburgs an Österreich, Ende der Selbständigkeit Salzburgs.

1810       Salzburg wird ein Teil Bayerns. In der Folge der napoleonischen Kriege findet am 30.9.1810 die Übergabe von 
              Salzburg und Berchtesgaden an Bayern statt.

1816       Salzburg wird im Tausch gegen die Pfalz wieder an Österreich übergeben. Der Rupertiwinkel und Berchtesgaden
              bleiben bei Bayern.

              Bis auf kleine Korrekturen ist damit die heutige Landesgrenze festgelegt.

1995       Im Mai 1995 unterzeichnen das Land Salzburg und die Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein
              den EuRegio-Vertrag und vereinbaren eine enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Der Beitritt Österreichs
              zur Europäischen Union am 1.1.1995 macht es möglich.